Ist eine Apothekenvertretung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Meine Tätigkeit als Vertretungsapotheker in Ihrer Apotheke wird vertraglich klar geregelt und fällt damit nicht unter die Sozialversicherungspflicht. Dazu zählt die Übernahme der Aufgaben eines angestellten Apothekers bzw.eines Apothekenleiters im Sinne von § 2 Abs. 5 ApBetrO, das heißt die Übernahme der vollen apothekenrechtlichen Verantwortung für den Betrieb. Vergangene Betriebsprüfungen hinsichtlich meiner freiberuflichen Apothekenvertretung bestätigen dies.
Ist die Tätigkeit als Vertretungsapotheker versichert?
Ich verfüge über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Apotheken abdeckt.
Ein Nachweis für eine gültige Versicherung wird vor Vertragsunterzeichnung erbracht.
Wer signiert die E-Rezepte?
Selbstverständlich bin ich im Besitz eines gültigen Heilberufsausweises (HbA) und kann Ihre E-Rezepte signieren, damit sie zeitnah in die Rezeptabrechnung übermittelt werden.
Kann ich Sie als Vertretungsapotheker auch für einen Notdienst buchen?
Sie können mich auch für die Übernahme der Nacht- und Notdienstbereitschaft buchen. Die Buchung umfasst dann immer eine volle 24h Bereitschaft.
Sie haben weitere Fragen? Dann schreiben Sie mir!